Aktuell hat uns ein Betroffener ein Schreiben der Spezialdetektei Faust, Inhaberin Joana Faust, aus Frankfurt vorgelegt. Die Spezialdetektei Faust schreibt im Ermittlungsauftrag für die Anwaltskanzlei Dr. Harald Schneider aus Siegburg. Laut Schreiben hat Rechtsanwalt Dr. Schneider die Spezialdetektei Faust im Namen eines Mandanten mit Recherchemaßnahmen beauftragt. In dem Schreiben heißt es wörtlich:
„Da Sie leider nicht bereit waren, mit unserem Auftraggeber bezüglich Zahlungsvereinbarungen zu kooperieren, sind aufwendige Ermittlungsmaßnahmen durchzuführen“. […] Sobald wir tätig werden, entstehen Ihrem Gläubiger erhebliche weitere Kosten, der dieser gegen Sie geltend machen wird. Wir geben Ihnen daher nochmals Gelegenheit, binnen einer Woche ab Zugang dieses Schreibens mitzuteilen, ob und wann Sie zu Gesprächen mit unserem Auftraggeber über Ihre aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse und die ratenweise Rückführung Ihrer Schulden bereit sind. Sofern keine Reaktion erfolgt, werden wir für unseren Auftraggeber Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse ohne Ihre Mitwirkung längerfristig und intensiv recherchieren, auch um die Zweckmäßigkeit einer Forderungstitulierung und die Gründe für die Nichtzahlung zu überprüfen.“
Auf der zweiten Seite des Schreibens werden sodann die beabsichtigten Maßnahmen der Spezialdetektei Faust aufgelistet. Einige dieser Maßnahmen sollen sein:
- Prüfung der Korrektheit eines bereits abgegebenen Vermögensverzeichnisses
- Strafrechtliche Prüfung womöglich falscher Angaben durch spezialisierten Anwalt
- Ermittlung von Schein-Arbeitsverhältnissen, Schwarzarbeit usw.
- Ermittlung von Strohmannverhältnissen usw., die mit Verwandten und nahe stehenden Personen eingegangen wurden
Abschließend wird mitgeteilt, welcher Betrag auf welches Konto überwiesen werden soll und das eine telefonische Erörterung der Angelegenheit wegen häufiger Außendiensttätigkeit nicht möglich ist.
Wichtiger Hinweis:
Nach hier vertretener Ansicht bestehen Bedenken an der Zulässigkeit derartiger Schreiben. Betroffenen ist anzuraten, hierauf nicht zu reagieren und sich anwaltliche Hilfe einzuholen. Insbesondere ist zu prüfen, ob die dem Schreiben zugrunde liegende Forderung überhaupt besteht. Wenn auch Sie ein solches Schreiben erhalten haben, dann lassen Sie sich nicht einschüchtern. Die Schreiben sind nach hier vertretener Ansicht nur darauf angelegt, den Betroffenen mit dubiosen Methoden zur Zahlung zu veranlassen. Sie können gerne die Kanzlei mit der Beratung und Vertretung in der Angelegenheit beauftragen. Wir arbeiten bundesweit und freuen uns auf Ihren Anruf!
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